Der Grund für diese Gesetzgebung ist, dass Cookies Informationen über den Nutzer sammeln, wie z.B. das Surfverhalten, Präferenzen und persönliche Daten. Da diese Daten als persönliche Informationen gelten, ist es wichtig, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Es ist auch wichtig, die Nutzer darüber zu informieren, wie ihre Daten gesammelt und verwendet werden. Die Information der Nutzer über die Verwendung von Cookies und die Einholung ihrer Zustimmung vor dem Setzen von Cookies gibt den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre. Sie können entscheiden, ob sie der Verwendung von Cookies zustimmen und welche Arten von Cookies sie akzeptieren wollen.
Aus diesem Grund müssen Websites häufig Cookie-Banner anzeigen und den Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Zustimmung zu erteilen, bevor Cookies gesetzt werden. Auf diese Weise entsprechen die Websites den Rechtsvorschriften über Transparenz und Kontrolle der Privatsphäre der Nutzer.
Laut AVG sollten Sie die Website auch dann aufrufen können, wenn Sie die Annahme von Cookies verweigern. Allerdings funktionieren dann möglicherweise nicht alle Funktionen der Website. Zum Beispiel werden die Spracheinstellungen und die Anmeldedaten für die Website nicht gespeichert.